Die Blauen aus Zwehren e.V.
  Satzung
 
  §1 Name, Sitz und Rechtsform
   1. Der am 26.10.1987 gegründete Verein führt den Namen:

                     Kameradschaft der Ehemaligen
                     VersBtl 46, VersBtl 2, NschBtl 2
                     Die Blauen aus Zwehren e.V.
  
   2. Die Kameradschaft der Ehemaligen (KdE) hat ihren Sitz in Kassel und soll in
       das Vereinsregister des Amtsgerichts Kassel eingetragen werden.

 §2 Zweck

   1. Die KdE ist eine freiwillige Vereinigung ehemaliger Angehöriger des VersBtl 46, 
       VersBtl 2, NschBtl 2 sowie deren Ehe- und Lebenspartner.

   2. Der Verein verfolgt ausschließlich die Förderung und die Pflege der 
       Kameradschaft. Dazu veranstaltet oder fördert der Verein Kameradschafts-
       treffen und bewahrt die Tradition seines Verbandes und seiner militärischen 
       Herberge (Graf-Haeseler-Kaserne).

   3. Die KdE erfüllt ihre Aufgaben nach den Grundsätzen der freiheitlich demo-
       kratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.     

   4. Die KdE bekennt sich zur Verfassungstreue und sieht die Traditionspflege der 
       ehemaligen Angehörigen der Bundeswehr als schützenswertes Kulturgut 
       innerhalb einer demokratischen Gesellschaft.

   5. Die KdE arbeitet mit Vereinigungen oder Einrichtungen zusammen, die auf 
       gleichen oder ähnlichen Gebieten tätig sind.

   6. Die KdE ist politisch und konfessionell neutral.


 §3 Geschäftsjahr

    1. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.


 §4 Mitgliedschaft

     1. Der Verein setzt sich zusammen aus:

         a) Mitgliedern
         b) Ehrenmitgliedern  

 §5 Erwerb der Mitgliedschaft

   1. Jeder ehemalige Angehörige und Personen, die sich dem Zweck der
       Kameradschaft verbunden fühlen, können die Mitgliedschaft schriftlich 
       beantragen. 

   2. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme.


 
 §6 Ehrenmitglieder, Ehrungen

   1. Der Vorstand kann die Ehrenmitgliedschaft verleihen.

   2. Der Vorstand kann Ehrungen durchführen.
 

 §7 Ende der Mitgliedschaft

   1. Die Mitgliedschaft endet

       a) durch Austritt zum Schluß des Kalenderjahres
       b) durch Auflösung der KdE
       c) durch Tod
       d) durch Ausschluß 

   2. Die Austrittserklärung ist schriftlich an den Vorstand zu richten. 

   3. Ein Mitglied kann nach vorheriger Anhörung durch den Vorstand aus dem
       Verein ausgeschlossen werden.


 §8 Beiträge

  1. Der Mitgliedsbeitrag wird von der Jahreshauptversammlung festgesetzt.

  2. Über die Verwendung der Mitgliedsbeiträge entscheidet der Vorstand.

 §9 Organe des Vereins

  1. Organe des Vereins sind

     a) die Mitgliederversammlung
     b) der Vorstand
     c) die Kassenprüfer
 

 §10 Versammlungen
 
   1. Oberstes Organ des Vereins sind die Jahreshauptversammlung und die  
       außerordentliche Mitgliederversammlung.

   2. Diese Versammlungen werden durch die/den Vorsitzende/n, im
       Verhinderungsfalle durch die/den stellvertretende/n Vorsitzende/n, 
       schriftlich unter Benennung der Tagesordnung einberufen.

   3. Die Einladung zur Jahreshauptversammlung hat spätestens zwei Wochen
       vor Beginn der Versammlung zu erfolgen.

   4. Die Jahreshauptversammlung findet im I. Quartal des Geschäftsjahres statt.

   5. Die außerordentliche Mitgliederversammlung wird auf schriftlichen, mit Zweck
       und Gründen versehenen Antrag von 1/3 der Mitglieder einberufen.

       Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist ferner einzuberufen, wenn
       das Interesse des Vereins es erfordert.
 

 §11 Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus
      
      a) dem/der Vorsitzenden
      b) einem/r Stellvertreter/in,
      c) einem/r Kassenwart/in
      d) einem/r Schriftführer/in
      e) drei Beisitzern/innen 

  2. Der Vorstand wird auf die Dauer von 2 Jahren gewählt und bleibt bis zur
      Neuwahl im Amt.
 

 §12 Kassenprüfer

  1. Die Jahreshauptversammlung wählt zwei Kassenprüfer. Sie werden auf die 
      Dauer von 2 Jahren gewählt und bleiben bis zur Neuwahl im Amt.

  2. Die Kasse des Vereins muß mindestens einmal am Ende eines Geschäftsjahres 
      geprüft werden. Die Kassenprüfer erstatten der Jahreshauptversammlung
      einen Prüfbericht und beantragen bei ordnungsgemäßer Geschäftsführung die
      Entlastung des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung.

 §13 Geschäftsführung des Vereins

  1. Die Geschäftsführung des Vereins wird von dem/der Vorsitzenden, einem/r
      stellvertretenden Vorsitzenden, einem/r Kassenwarten/in, einem/r
      Schriftführer/in und den drei Beisitzern wahrgenommen.

  2. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des
      Vorstands, darunter der/die Vorsitzende und der/die stellvertretende
      Vorsitzende vertreten.
 

 §14 Anträge

  1. Jedes Mitglied kann Anträge zu den einzelnen Versammlungen beim 
      Vorsitzenden oder einem seiner Stellvertreter schriftlich einreichen.

  2. Die Anträge sind zwei Wochen vor Beginn der Versammlung einzureichen.


 

 §15 Wahlen

  1. Für alle Wahlen ist ein Versammlungsleiter zu wählen.
 
  2. Jedes Mitglied, das das 18. Lebensjahr vollendet hat, hat das aktive und
      passive Wahlrecht.
 

 §16 Abstimmungen
  
  1. Die Beschlüsse werden durch einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen
      der erschienenen Mitglieder gefaßt.
 
  2. Abgestimmt wird durch Handzeichen, wenn nicht 1/10 der Anwesenden 
      geheime Wahl verlangt.

  3. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.

  4. Zur Änderung der Satzung einschließlich des Zwecks und zur Auflösung des
      Vereins ist die Mehrheit von 75 % der erschienenen Mitglieder erforderlich.
 
  5. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzu-
      nehmen, das vom jeweiligen Versammlungsleiter und dem
      Protokollführer zu unterzeichnen ist.
 

 §17 Haftung

  1. Die KdE ist gegenüber Haftungsansprüchen von Mitgliedern oder Dritten bei
      Veranstaltungen aller Art freigestellt, soweit gesetzlich zulässig.
 
  2. Für Veranstaltungen besonderer Art, Größe oder Schadensneigung ist vom
      Vorsitzenden jeweils eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung abzuschließen.
 

 §18 Auflösung

  1. Im Falle der Auflösung oder Aufhebung der KdE oder bei Wegfall seines
      bisherigen Zwecks fallt das Vermögen, nach Abzug der für die Auflösung 
      entstehenden Kosten, an das „Kuratorium Aktion für Behinderte Stadt und    
      Landkreis Kassel e.V."  oder Rechtsnachfolger.
 

 §19 Schlußbestimmungen

   Diese Satzung tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.

  Kassel, 11.07.2023

  Anmerkung: Der Verein wird im Vereinsregister des Amtsgerichts Kassel unter
   der Nr. 2822 geführt.

   gez. Karl-Heinz Kopp                                  gez.  Walter Lutz
            Vorsitzender                             stellvertretender Vorsitzender

   gez. Helmut Volkwein                                 gez. Gerlinde Schmidt
             Kassenwart                                          Schriftführerin

   gez. Hans-Jürgen Haupt                             gez. Helmut Kindling 
                Beisitzer                                               Beisitzer

   gez. Heinrich Umbach
                Beisitzer


Die Satzungsänderungen

§ 10 Versammlungen
§ 11 Vorstand
§ 13 Geschäftsführung des Vereins

sind gem § 71 BGB ab dem 17.10.2023 mit der Eintragung ins
Vereinsregister gültig.

gez. Karl-Heinz Kopp                               gez G. Schmidt
1. Vorsitzender                                       Schriftführerin

 
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